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  Barfuß-Bereich  
Zuständige Institutionen:
Bundesverband der Unfallkassen der öffentlichen Hand e.V. München, Abteilung Unfallverhütung, Fachgruppe "Bäder"

Geltungsbereich:
Barfußbereiche in Schwimmbadanlagen und Vorreinigungsräumen von Sportstätten, für die die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig sind.

Anwendungsbereiche:
Vorschriften:
„Merkblatt Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ (GUV 26.17; April 1986), Herausgeber: BAGUV

Prüfverfahren:
DIN 51097; Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Nassbelastete Barfußbereiche. Begehungsverfahren: Schiefe Ebene

Bewertungsgruppen: