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Informationen

  Bodenbeläge aus Steinzeugfliesen – Trittsicherheitseigenschaften  
[Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr nach BGR 181 (ehemals ZH1 / 5721)]

Die Arbeitsräume und -bereiche sind entsprechend der Größe der Rutschgefahr fünf Bewegungsgruppen zugeordnet. Für Beläge der Gruppe R9 gelten die geringsten, für Beläge der Gruppe R13 die höchsten Anforderungen. Die Arbeitsräume und -bereiche, in denen wegen des Anfalls besonderer gleitfördernder Stoffe ein Verdrängungsraum unterhalb der Gehebene erforderlich ist, sind durch ein V in Verbindung mit der Kennzahl für das Mindestvolumen des Verdrängungsraums gekennzeichnet.

0 Allgemeine Arbeitsräume und -bereiche 7 Gemüsebe- und verarbeitung
0.1 Eingangsbereiche (innen * *) R9 7.1 Sauerkrautherstellung R13 V6
0.2 Eingangsbereich (außen) R10/R11 V4 7.2 Gemüsekonservenherstellung R13 V6
0.3 Treppen (innen * * *) R9 7.3 Sterilisierräume R11
0.4 Außentreppen R11/R10 V4 7.4 Räume in denen Gemüse für die Verarbeitung
0.5 Sanitärräume   vorbereitet wird R12 V4
  (z.B. Toiletten, Umkleide- und Waschräume) R10    
  Pausenräume 8 Nassbereiche bei der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung
  (z.B. Aufenthaltsraum, Kantine) R9 8.1 Lagerkeller, Gärkeller R10
  Sanitätsräume R9 8.2 Getränkeabfüllung, Fruchtsaftherstellung R11
       
1 Herstellung von Margarine, Speisefett und Speiseöl 9 Küchen, Speiseräume
1.1 Fettschmelzen R13 V6 9.1 Gastronomische Küchen (Gaststättenküchen, Hotelküchen)
1.2 Speiseölraffinerie R13 V4 9.1.1 Bis 100 Gedecke je Tag R11 V4
1.3 Herstellung und Verpackung von Margarine R12 9.1.2 Über 100 Gedecke je Tag R12 V4
1.4 Herstellung und Verpackung von Speisefett, 9.2 Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Heimen,
  Abfüllen von Speiseöl R12   Schulen, Kindertagestätten, Sanatorien R11
    9.3 Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in
2 Milchbearbeitung und -verarbeitung,   Krankenhäusern, Kliniken R12 V4
  Käseherstellung 9.4 Großküchen für Gemeinschaftsverpflegung in
2.1 Frischmilchverarbeitung einschließlich Butter R12   Mensen Kantinen, Fernküchen R12
2.2 Käsefertigung, -lagerung und -verpackung R11 9.5 Aufbereitungsküchen
2.3 Speiseeisfabrikation R12   (Fast-Food-Küchen, Imbissbetriebe) R12 V4
    9.6 Auftau- und Anwärmküchen R10
3 Schokoladen- und Süßwarenherstellung 9.7 Kaffee- und Teeküchen, Küchen in Hotels-Garni,
3.1 Zuckerkocherei R12   Stationsküchen R10
3.2 Kakaoherstellung R12 9.8 Spülräume
3.3 Rohmassenherstellung R11 9.8.1 Spülräume zu 9.1, 9.4, 9.5 R12 V4
3.4 Eintafelei, Hohlkörper- und Pralinenfabrikation R11 9.8.2 Spülräume zu 9.2 R11
    9.8.3 Spülräume zu 9.3 R12
4 Herstellung von Backwaren 9.9 Spülräume, Gasträume, Kantinen einschließlich
  (Bäckereien, Konditoreien, Dauerbackwaren-Herstellung)   Bedienungs- und Serviergängen R9
4.1 Teigbereitung R11    
4.2 Räume in denen vorwiegend Fette oder 10 Kühlräume, Tiefkühlräume, Kühlhäuser, Tiefkühlhäuser
  flüssige Massen verarbeitet werden R12 10.1 Für unverpackte Ware R12
4.3 Spülräume R12 V4 10.2 Für verpackte Ware R11
       
5 Schlachtung, Fleischbearbeitung, Fleischverarbeitung 11 Verkaufsstellen, Verkaufsräume
5.1 Schlachthaus R13 V10 11.1 Warenannahme Fleisch
5.2 Kuttlerraum, Darmschleimerei R13 V10 11.1.1 Für unverpackte Ware R11
5.3 Fleischzerlegung R13 V8 11.1.2 Für verpackte Ware R10
5.4 Wurstküche R13 V8 11.2 Warenannahme Fisch R11
5.5 Kochwurstabteilung R13 V8 11.3 Bedienungsgang für Fleisch und Wurst
5.6 Rohwurstabteilung R13 V6 11.3.1 Für unverpackte Ware R11
5.7 Wursttrockenraum R12 11.3.2 Für verpackte Ware R10
5.8 Darmlager R12 11.4 Bedienungsgang für Brot und Backwaren,
5.9 Pökelei, Räucherei R12   unverpackte Ware R10
5.10 Geflügelverarbeitung R12 V6 11.5 Bedienungsgang für Molkerei- und
5.11 Aufschnitt- und Verpackungsabteilung R12   Feinkosterzeugnisse, unverpackte Ware R10
5.12 Handwerksbetrieb mit Verkauf R12 V8 **** 11.6 Bedienungsgang für Fisch
    11.6.1 Für unverpackte Ware R12
6 Be- und Verarbeitung von Fisch, Feinkostherstellung 11.6.2 Für verpackte Ware R11
6.1 Be- und Verarbeitung von Fisch R13 V10 11.7 Bedienungsgänge, ausgenom. Nr. 11.3 bis 11.6 R9
6.2 Feinkostherstellung R13 V6 11.8 Fleischvorbereitungsraum
6.3 Mayonnaiseherstellung R13 V4 11.8.1 Zur Fleischbearbeitung, ausgenommen Nr. 5 R12 V8
11.8.2 Zur Fleischbearbeitung, ausgenommen Nr. 5 R11 18.2 Glasformung von Hohlglas, Behälterglas, Bauglas R11
11.9 Blumenbinderäume und -bereiche R11 18.3 Schleifereibereiche R11
11.10 Verkaufsbereiche mit ortsfesten Backöfen 18.4 Isolierglasfertigung (Umgang mit Trockenmittel) R11 V6
11.10.1 Zum Herstellen von Backwaren R11 18.5 Verpackung, Versand von Flachglas
11.10.2 Zum Aufbacken vorgefertigter Backwaren R10   Umgang mit Antihaftmittel R11 V6
11.11 Verkaufsbereiche mit ortsfesten Friteusen 18.6 Ätz- und Säurepolieranlagen für Glas R11
  oder ortsfesten Grillanlagen R12 V4    
11.12 Verkaufsräume, Kundenräume R9 19 Betonwerke
11.13 Vorbereitungsbereiche für Lebensmittel 19.1 Betonwaschplätze R11
  zum SB-Verkauf R10    
11.14 Kassenbereiche, Packbereiche R9 20 Lagerbereiche
11.15 Verkaufsbereiche im Freien R11/R10 V4 20.1 Lagerräume für Öle und Fette R12 V6
    20.2 Lagerräume für verpackte Lebensmittel R10
12 Räume des Gesundheitsdienstes/der Wohlfahrtspflege 20.3 Lagerbereiche im Freien R11/R10 V4
12.1 Desinfektionsräume (nass) R11    
12.2 Vorreinigungsbereiche der Sterilisation R10 21 Chemische und thermische Behandlung von Eisen und Metall
12.3 Fäkalien-, Ausguss-, unreine Pflegearbeitsräume R10 21.1 Beizereien R12
12.4 Sektionsräume R10 21.2 Härtereien R12
12.5 Räume für medizinische Bäder, Hydrotherapie, 21.3 Laborräume R11
  Fango-Aufbereitung R11    
12.6 OP-Waschräume, Gipsräume R10 22 Metallbe- und -verarbeitung, Metall-Werkstätten
12.7 Sanitäre Räume, Stationsbäder R10 22.1 Galvanisierräume R12
12.8 Räume für medizinische Diagnostik 22.2 Graugussbearbeitung R11 V4
  und Therapie, Massageräume R9 22.3 Mechanische Bearbeitungsbereiche
12.9 OP-Räume R9   (Dreherei, Fräserei u.ä.), Stanzerei, Presserei, Zieherei
12.10 Stationen mit Krankenzimmern und Flure R9   (Rohre, Drähte) und Bereiche mit erhöhter
12.11 Praxen der Medizin, Tageskliniken R9   Öl-Schmiermittelbelastung R11 V4
12.12 Apotheken R9 22.4 Teilreinigungsbereiche, Abdämpfbereiche R12
12.13 Laborräume R9    
12.14 Friseursalons R9 23 Werkstätten für Fahrzeug-Instandhaltung
    23.1 Instandsetzungs- und Wartungsräume R11
13 Wäscherei 23.2 Arbeits- und Prüfgrube R12 V4
13.1 Räume mit Durchlaufwaschmaschinen (Waschröhren) 23.3 Waschhalle, Waschplätze R11 V4
  oder mitWaschschleudermaschinen R9    
13.2 Räume mitWaschmaschinen, bei denen die 24 Werkstätten für das Instandhalten von Luftfahrzeugen
  Wäsche tropfnass entnommen wird R11 24.1 Flugzeughallen R11
13.3 Räume zum Bügeln und Mangeln R9 24.2 Werfthallen R12
    24.3 Waschplätze R11 V4
14 Kraftfutterherstellung    
14.1 Trockenfutterherstellung R11 25 Abwasserbehandlungsanlagen
14.2 Kraftfutterherstellung unter Verwendung 25.1 Pumpenräume R12
  von Fett und Wasser R11 V4 25.2 Räume für Schlammentwässerungsanlagen R12
    25.3 Räume für Rechenanlagen R12
15 Lederwarenherstellung, Textilien 25.4 Standplätze von Arbeitsplätzen, Arbeitsbühnen
15.1 Wasserwerkstatt in Gerbereien R13   und Wartungspodeste R12
15.2 Räume mit Entfleischmaschinen R13 V10    
15.3 Räume mit Leimlederanfall R13 V10 26 Feuerwehrhäuser
15.4 Fetträume für Dichtungsherstellung R12 26.1 Fahrzeug-Stellplätze R12
15.5 Färbereien für Textilien R11 26.2 Räume für Schlammentwässerungsanlagen R11
       
16 Lackierereien 27 Geldinstitute
16.1 Nassschleifbereiche R12 V10 27.1 Schalterräume R9
       
17 Keramische Industrie 28 Garagen
17.1 Nassmühlen (Aufbereitung keramischer Rohstoffe) R11 28.1 Garagen, Hoch- und Tiefgaragen
17.2 Mischer (Umgang mit Stoffen wie Teer, Pech,   ohne Witterungseinfluss R10
  Graphit, Kunstharz) R11 V6 28.2 Garagen, Hoch- und Tiefgaragen
17.3 Pressen (Formgebung) Umgang mit Stoffen   mitWitterungseinfluss R11/R10 V4
  wie Teer, Pech, Grafit, Kunstharz R11 V6 28.3 Parkflächen im Freien R11/R10 V4
17.4 Gießbereiche R12    
17.5 Glasierbereiche R12 29 Schulen und Kindergärten
    29.1 Eingangsbereiche, Flure, Pausenhallen R9
18 Be- und Verarbeitung von Glas und Stein 29.2 Klassenräume, Gruppenräume R9
18.1 Steinsägerei, Steinschleiferei R11 29.3 Treppen R9
    29.4 Toiletten, Waschräume R10
    29.5 Lehrküchen in Schulen (siehe auch Nr. 9) R10
    29.6 Küchen in Kindergärten (siehe auch Nr. 9) R10
    29.7 Maschinenräume für Holzbearbeitung R10
  29.8 Fachräume für Werken R10
  29.9 Pausenhöfe R11/R10 V4
     
  30 Betriebliche Verkehrswege in Außenbereichen
  30.1 Gehwege R11/R10 V4
  30.2 Laderampen
  30.2.1 Überdacht R11/R10 V4
  30.2.2 Nicht überdacht R12
  30.3 Schrägrampen (z.B.) Rollstühle, Ladebrücken R12
  30.4.1 Betankungsbereiche R12
  30.4.2 Betankungsbereiche überdacht R11
*)
Für Fußböden in barfuß begangenen Nassbereichen siehe GW-Information „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ (GUV-I 8527)

**)
Eingangsbereiche gemäß Nummer 0,1 sind die Bereiche, die durch Eingänge direkt aus dem Freien betreten werden und in die Feuchtigkeit von außen hereingetragen werden kann. Für anschließende Bereiche siehe Abschnitt 3.4 - BGR181.

***)
Treppen gemäß Nummer 0.3 sind diejenigen, auf die Feuchtigkeit von außen hineingetragen werden kann. Für anschließende Bereiche siehe Abschnitt 3.4 - BGR181.

****)
Wurde überall ein einheitlicher Bodenbelag verlegt, kann der Verdrängungsraum auf Grund einer Gefährdungsanalyse (unter Berücksichtigung des Reinigungsverfahrens, der Arbeitsabläufe und des Anfalls an gleitfördernden Stoffen auf dem Fußboden) bis auf V4 gesenkt werden.

*****)
Die Fußgängerbereiche, die nicht von Rutschgefahr durch Witterungseinflüsse, wie Schlagregen oder eingeschleppte Nässe betroffen sind.


Benachbarte Arbeitsbereiche mit unterschiedlicher Rutschgefahr, in denen die Beschäftigten wechselweise tätig sind, sollten einheitlich mit dem Bodenbelag der jeweils höheren Bewertungsgruppe ausgestattet werden.
Wenn in benachbarten Arbeitsräumen oder -bereichen Bodenbeläge unterschiedlicher Rutschhemmung eingesetzt werden, ist darauf zu achten, dass die Bodenbeläge jeweils zwei benachbarten Bewertungsgruppen zugeordnet sind, z.B. Bewertungsgruppen R10 und R11 oder R11 und R12 usw. Die Fußböden dürfen kein Stolperstellen aufweisen, Fußböden müssen eben ausgeführt sein, die Bildung von Wasserlachen soll vermieden sein. Dies kann durch leichtes Gefälle des Fußbodens gegen Ablauföffnungen oder Ablaufrinnen erreicht werden. Entlang der Wände bis zu einem Abstand von etwa 15 cm, in Ecken und unter fest im Fußboden verankerten Maschinen kann zur Erleichterung der Reinigung ebener, unprofilierter Bodenbelag verlegt werden. Gerundet ausgebildete Übergänge zwischen Fußböden und Wänden als Kehlsockel lassen sich erfahrungsgemäß leichter reinigen als rechtwinklig ausgeführte.